... auf den Internetseiten des Jobcenters des Landkreises Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa. 

 

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Wichtiger Hinweis:

  

Bundestag und Bundesrat haben am 25.11.2022 dem Bürgergeld-Gesetz zugestimmt. Einige Änderungen sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Andere sollen erst im Laufe des Jahres 2023 umgesetzt werden (z. B. die steigenden Freibeträge für Erwerbstätige). Wenn Sie schon Geldleistungen vom Jobcenter Spree-Neiße beziehen, brauchen Sie keinen neuen Antrag auf Bürgergeld zu stellen. Die beschlossenen neuen/höheren Regelleistungen ab 2023 werden nach Rechtskraft des Gesetzes in laufenden Fällen automatisch berücksichtigt. Das Jobcenter bleibt in gewohnter Form für Sie zuständig. 

  

Öffnungszeiten der Außenstellen des Jobcenters Spree-Neiße 

Besucherinnen und Besucher können ohne terminliche Vorankündigung die Außenstellen des Jobcenters Spree-Neiße aufsuchen und sich bei der Servicekraft oder direkt bei den zuständigen Mitarbeitenden anmelden, um ihr Anliegen vorzutragen. Je nach Beratungsbedarf und Anliegen wird ein weiterer Termin vereinbart.

Sprechzeiten:

Dienstag von 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag von 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Weiterhin können Sie Ihr Anliegen auch telefonisch klären oder telefonisch einen Termin vereinbaren, damit für Sie an den Sprechtagen keine Wartezeiten entstehen.

 

Bevor Sie sich auf den folgenden Seiten einen Überblick verschaffen, z. B. über unsere Struktur, unser Leistungsangebot oder natürlich auch über zur Verfügung stehende Stellenangebote, hier einige Fakten, die Sie auch interessieren könnten:

 

Seit 2005 arbeitet das Jobcenter Spree-Neiße als zugelassener kommunaler Träger des Landkreises Landkreises Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa. Das Jobcenter Spree-Neiße übernimmt eigenständig die Beratung, Arbeitsvermittlung und Betreuung von leistungsberechtigten, arbeitssuchenden Menschen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch II (SGB II).

Oberstes Ziel ist es, Menschen in Arbeit und Ausbildung zu bringen und dadurch die Hilfebedürftigkeit zu beenden.

 

An den vier Standorten Cottbus, Forst, Guben und Spremberg werden anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger betreut.

Hier können Sie sich informieren, welcher Standort für Ihren Wohnort zuständig ist.

Hinweis zu Notfällen

Sollten Sie Probleme oder Fragen bei der Beantragung Ihrer SGB II-Leistungen haben, scheuen Sie sich nicht und rufen Sie uns bitte sofort an! Wir werden gemeinsam eine Lösung finden und entsprechende Hilfen anbieten! 

 

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Ein Hinweis in eigener Sache:

Im Interesse einer guten Dienstleistung ist ein sachlicher Austausch zwischen Bürger:innen und Mitarbeiter:innen unabdingbar. Die Beschäftigten des Jobcenters sind angehalten, eine wertschätzende Kommunikation mit den Bürger:innen zu führen. Auch uns unterlaufen Fehler. Sollten Sie das Gefühl haben, nicht korrekt behandelt worden zu sein, dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an den:die zuständige:n Standortleiter:in. Nur gemeinsam mit Ihnen ist eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration möglich!

 

Postanschrift

Jobcenter Spree-Neiße

Heinrich-Heine-Str. 1

03149 Forst (Lausitz)

/ Baršć (Łužyca)

Mail:

Sprechzeiten

Dienstag von 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag von 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Arbeitgeberservice

Heinrich-Heine-Str. 1

03149 Forst (Lausitz)

/ Baršć (Łužyca)
Tel.: (03562) 986 15576

Mail:

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