Startseite Bildung und Teilhabe BuT - Schulbedarf Schulbedarf Bild: freepik Wofür?z.B. für Schulhefte, SchreibmaterialienWieviel?Auszahlung einer Pauschale am 01.02. und 01.08. (jeweils zum Beginn des Schulhalbjahres)jährliche Anpassung mit der Erhöhung der RegelbedarfeWie?Vorlage einer Schulbescheinigung (bei Schüler/innen unter 6 Jahren und über 15 Jahren)die Auszahlung erfolgt bei SGB II-Bezug automatischbei Bezug von Wohngeld/Kinderzuschlag ist ein gesonderter Antrag erforderlichÜbersichtüber alle Bildung und Teilhabe Leistungen im BuT-Flyer Zur BUT-Übersicht