Schulbedarf

Zu sehen sind verschiedene Farbflaschen und Pinsel. Darüber steht auf orangenem Grund "Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf"
Bild: freepik

Wofür?

  • z.B. für Schulhefte, Schreibmaterialien

Wieviel?

  • Auszahlung einer Pauschale am 01.02. und 01.08. (jeweils zum Beginn des Schulhalbjahres)
  • jährliche Anpassung mit der Erhöhung der Regelbedarfe

Wie?

  • Vorlage einer Schulbescheinigung (bei Schüler/innen unter 6 Jahren und über 15 Jahren)
  • die Auszahlung erfolgt bei SGB II-Bezug automatisch
  • bei Bezug von Wohngeld/Kinderzuschlag ist ein gesonderter Antrag erforderlich


Übersicht

  • über alle Bildung und Teilhabe Leistungen im BuT-Flyer