Schulbedarf
Wofür?
- z.B. für Schulhefte, Schreibmaterialien
Wieviel?
- Auszahlung einer Pauschale am 01.02. und 01.08. (jeweils zum Beginn des Schulhalbjahres)
- jährliche Anpassung mit der Erhöhung der Regelbedarfe
Wie?
- Vorlage einer Schulbescheinigung (bei Schüler/innen unter 6 Jahren und über 15 Jahren)
- die Auszahlung erfolgt bei SGB II-Bezug automatisch
- bei Bezug von Wohngeld/Kinderzuschlag ist ein gesonderter Antrag erforderlich
Übersicht
- über alle Bildung und Teilhabe Leistungen im BuT-Flyer