Bildung und Teilhabe
Kinder und Jugendliche brauchen gute Bildungschancen und haben ein Recht auf Mitmachen – beim Sportverein, in der Musikgruppe, bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita oder Schule.
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Familien mit geringem Einkommen dabei, ihren Kindern bessere Lebens- und Entwicklungschancen zu eröffnen.
Welche Leistungen können Sie erhalten:
Welche Voraussetzungen benötigen Sie bei uns:
Leistungsbezug nach
- Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld; Jobcenter)
- Wohngeld oder Kinderzuschlag
Zahlungsnachweis über verauslagte Kosten
Rechnungen und Quittungen
- Anmeldeformulare und Mitgliedsbeiträge für Vereine
- Elternbriefe für Klassenfahrten und Schulausflüge
Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen Jobcenter-Kunden NUR die Übernahme der Kosten für die Lernförderung beantragen. Alle übrigen Leistungen werden bewilligt, wenn Sie die Leistungsvoraussetzungen erfüllen und Nachweise über entstehende Kosten einreichen.
Die Kosten werden dabei direkt vom Jobcenter mit den Leistungsanbietern (Ausnahme Schulbedarf und Fahrtkosten) abgerechnet.