Für die finanziellen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (passive Leistungen) nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) sind Leistungsteams dezentral an vier Standorten tätig.
Dabei erfolgt die Bearbeitung von Erstanträgen in der Regel durch eine Erstantragsstelle. Danach erfolgt die sachbezogene Bearbeitung nach einer Buchstabenverteilung.
Passive Leistungen sind:
- Bürgergeld für Erwerbsfähige und
- Sozialgeld für nicht Erwerbsfähige in Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem/ einer Erwerbsfähigen.
Änderungen der Lebensumstände des/ der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, wie Krankenhaus- und Einrichtungsaufenthalt (z. B. Therapie, Haft), Arbeitsaufnahme etc. sind unverzüglich zu melden.
Bei weiteren Fragen zum Leistungsrecht wenden Sie sich bitte an ihre/n zuständige/n Leistungssachbearbeiter/in.
Anlaufstellen der vier Standorte: