Welche Eingliederungsleistungen gibt es?

 

So individuell, wie die Gründe der Arbeitslosigkeit sind, so unterschiedlich können auch die Maßnahmen sein, die notwendig sind, die Vermittlungshemmnisse, die einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen, zu beseitigen.

 

Die Anbahnung und die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Inland oder im europäischen Ausland kann über das Vermittlungsbudget gefördert werden.

 

Im Ermessen des Jobcenters Spree-Neiße können folgende Eingliederungsleistungen gewährt werden:

  • Bewerbungskosten,
  • Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen,
  • Fahrkosten im ersten Monat einer Beschäftigung,
  • Fahrkosten zum Arbeitsantritt,
  • Kosten für Arbeitsbekleidung und Arbeitsmittel sowie
  • Umzüge.

 

Rechtsgrundlage für die Gewährung ist § 16 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III. Bitte wenden Sie sich zur Beantragung an Ihre:n Fallmanager:in und reichen Sie entsprechende Nachweise ein.

 

Darüber hinaus können aber auch eine ganze Reihe anderer Leistungen erbracht werden. So kann für Sie eine Arbeitsgelegenheit (AGH) geschaffen werden, wenn Sie trotz Unterstützung und Hilfe kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis finden können.

 

Im Einzelnen stehen folgende Eingliederungsleistungen zur Verfügung:

 

 

Möglichkeiten der Unterstützung bietet weiterhin das ESF-Programm Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften.

 

 

 

Bei den o. g. Eingliederungsmöglichkeiten und Sonderprogrammen handelt es sich nicht um einen abschließenden Leistungskatalog. Weitere Instrumente können durch Ihre:n Fallmanager:in erläutert werden.

 

 

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