Bildung und Teilhabe

Kinder und Jugendliche brauchen gute Bildungschancen und haben ein Recht auf Mitmachen – beim Sportverein, in der Musikgruppe, bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita oder Schule.

Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Familien mit geringem Einkommen dabei, ihren Kindern bessere Lebens- und Entwicklungschancen zu eröffnen.

Welche Leistungen können Sie erhalten:

Zu sehen ist ein Waldweg im Herbst. Darüber steht auf gelbem Grund "Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten"
Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Zu sehen sind verschiedene Farbflaschen und Pinsel. Darüber steht auf orangenem Grund "Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf"
Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
Zu sehen ist ein Verkehrsschild für eine Bushaltestelle. Darüber steht auf rotem Grund "Schülerbeförderung"
Schülerbeförderung
Zu sehen ist ein Nudelgericht. Darüber steht auf blauem Grund "Mittagsverpflegung"
Mittagsverpflegung
Zu sehen sind Buntstifte, ein Buch, ein Globus und eine Tafel. Darüber steht auf violettem Grund "Lernförderung"
Lernförderung
Zu sehen ist ein Ball auf Rasen. Darüber steht auf grünem Grund "Soziale und kulturelle Teilhabe".
Soziale und kulturelle Teilhabe

Welche Voraussetzungen benötigen Sie bei uns:

Leistungsbezug nach

  • Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld; Jobcenter)
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag
    Zahlungsnachweis über verauslagte Kosten

Rechnungen und Quittungen

  • Anmeldeformulare und Mitgliedsbeiträge für Vereine
  • Elternbriefe für Klassenfahrten und Schulausflüge

Hier kommen Sie zu Ihren Anträgen und zum BuT-Flyer

Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen Jobcenter-Kunden NUR die Übernahme der Kosten für die Lernförderung beantragen. Alle übrigen Leistungen werden bewilligt, wenn Sie die Leistungsvoraussetzungen erfüllen und Nachweise über entstehende Kosten einreichen.

Die Kosten werden dabei direkt vom Jobcenter mit den Leistungsanbietern (Ausnahme Schulbedarf und Fahrtkosten) abgerechnet.