Informationen für geänderte Leistungsvoraussetzungen aufgrund des Sozialschutzpaketes
Neuanträge
Die Ausbreitung des Coronavirus hat spürbare Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Eine Folge sind bei vielen Menschen Sorgen um die finanzielle Existenz. Wir informieren Sie darüber, welche Unterstützung in dieser Situation der Bezug von Grundsicherung (auch genannt: Arbeitslosengeld II) für Sie sein kann. Mit dem Sozialschutzpaket haben Menschen einen schnelleren und einfacheren Zugang zu den Leistungen. Vor allem Familien mit geringem Einkommen und Selbstständige, ohne oder mit nur wenigen Angestellten, werden dadurch gestärkt.
Ein Anspruch auf Leistungen kann nunmehr für folgende Personengruppen in Betracht kommen:
- Personen/ Familien, die von Kurzarbeit in ihrem Unternehmen betroffen sind oder Arbeitslosengeld beziehen, wenn sich das Einkommen so stark verringert hat, dass der Lebensunterhalt der Familie nicht mehr gesichert werden kann.
- Freiberufler, Solo-Selbständige oder Kleinunternehmer, die einen Großteil ihrer Aufträge verloren haben.
Was hat sich bei den Voraussetzungen geändert?
- Wenn Ihr Bewilligungszeitraum zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 beginnt, dürfen Sie Erspartes (Vermögen) in den ersten 6 Monaten, in denen Sie die Leistungen erhalten, behalten soweit nicht eine besondere Höchstgrenze überschritten wird.
In den ersten 6 Monaten des Leistungsbezugs gilt außerdem Folgendes:
- Wenn Sie erstmalig einen Antrag stellen, werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in jedem Fall in ihrer tatsächlichen Höhe anerkannt. Das bedeutet: Niemand, der zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, muss deshalb jetzt umziehen.
Wie stelle ich einen Antrag?
Schritt 1: Ausdrucken des neuen vereinfachten Antrags.
Kann nach telefonischer Anfrage auch übersandt werden.
Schritt 2: Ausfüllen und unterschreiben
Schritt 3: Nur für Selbstständige!
Füllen Sie dann bitte die vereinfachte Anlage für Einkommen aus Selbständigkeit aus.
Schritt 4: Einreichen per Post oder durch Einstecken in den Hausbriefkasten!
Schritt 5: Wir melden uns umgehend bei Ihnen und besprechen mit Ihnen das weitere Verfahren.
Alle Nachfragen erfolgen telefonisch. Es ist wichtig, dass wir Sie unter den von Ihnen
angegebenen Kontaktmöglichkeiten erreichen, um eine zügige Antragsbearbeitung gewährleisten zu können.
Hinweise zu Notfällen
Sollten Sie sich in einer unabweisbaren Notlage befinden, rufen Sie uns bitte an. Wir werden mit Ihnen gemeinsam eine Lösung finden. Gegebenenfalls wird auch eine kurze persönliche Vorsprache ermöglicht.
Berufliche Integration
In der aktuellen Situation finden persönliche Beratungsgespräche nur nach Einladung/ Terminierung und unter Einhaltung der Hygienevorschriften statt. Weiterhin beraten wir Sie gern auch telefonisch. Die Gruppenveranstaltungen finden derzeit noch nicht statt.
Weiterbildungen, Maßnahmen und Arbeitsgelegenheiten
Derzeit ist der Präsenzunterricht wieder unter Einhaltung der Hygienevorschriften möglich. Um Nachteile zu vermeiden, wurden die Maßnahmen im Bedarfsfall verlängert, damit jeder seine Weiterbildung erfolgreich zu Ende führen kann. Ist das E-Learning zertifiziert, kann der Träger das auch nutzen.
Die Arbeitsgelegenheiten (MAE/ FAUST) werden derzeit wieder durchgeführt, unter Beachtung von gesundheitlichen Einschränkungen des Teilnehmenden. Dabei achten die Träger konsequent auf die Einhaltung der Hygienevorschriften. Für die jeweiligen Einsatzstellen wurden entsprechende Hygienekonzepte erarbeitet, diese werden stetig an die Vorgaben des Bundes bzw. Landes angepasst. Zum Teil wurden auch die Tätigkeiten angepasst.
Eingliederungsvereinbarungen
Sollten Sie aktuell keine gültige Eingliederungsvereinbarung haben, machen sie sich hierüber bitte keine Sorgen. Eine gültige Eingliederungsvereinbarung ist keine Voraussetzung zur Zahlung von Grundsicherungsleistungen. Ihr Fallmanager setzt sich mit Ihnen in Verbindung, sobald eine neue Eingliederungsvereinbarung erforderlich ist.
Ihre Kontaktmöglichkeiten:
Wir sind für Sie telefonisch erreichbar. Persönliche Vorsprachen sind nur nach Einladung/ Terminierung und unter Einhaltung der Hygienevorschriften möglich.
Folgende Sonderrufnummern zur telefonischen Beratung wurden eingerichtet.
» Aus Sicherheitsgründen können Sie bei ihrer E-Mail nur Dateien im pdf-Format anhängen
(mit einer Größe von max. 5 MB). Wir bitten um Verständnis!
weiterführende Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Land Brandenburg
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) - Corona Sonderseite - Unterstützungsangebote
Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
Landkreis Spree-Neiße
Aktuelle Informationen zum Coronavirus im Landkreis Spree-Neiße
Informationen für Unternehmen mit betriebswirtschaftlichen Schwierigkeiten
Kinderzuschlag