Wichtiger Hinweis:
Bundestag und Bundesrat haben am 25.11.2022 dem Bürgergeld-Gesetz zugestimmt. Einige Änderungen sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Andere sollen erst im Laufe des Jahres 2023 umgesetzt werden (z. B. die steigenden Freibeträge für Erwerbstätige).
Wenn Sie schon Geldleistungen vom Jobcenter Spree-Neiße beziehen, brauchen Sie keinen neuen Antrag auf Bürgergeld zu stellen. Die beschlossenen neuen/höheren Regelleistungen ab 2023 werden nach Rechtskraft des Gesetzes in laufenden Fällen automatisch berücksichtigt. Das Jobcenter bleibt in gewohnter Form für Sie zuständig.
Weitere Informationen zur Einführung des Bürgergeldes finden Sie hier:
- SPN-Kurier Januar 2023 (2. Seite)
- Hinweisblatt Aus- & berufliche Weiterbildung, Koorperationsplan, Schlichtungsverfahren
- Bundesagentur für Arbeit
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales